Allgemeine Geschäfts­bedingungen

FULLHAUS GmbH

Präambel

Eine Werbeagentur ist ein Wirtschaftsunternehmen. Im Gegensatz zu Industrie- und Handwerksbetrieben besorgt die Werbeagentur die Werbegeschäfte des Auftraggebers, vermittelt ihm die entsprechenden Werbemedien (-partner) und schafft auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Arbeit. Nachdem die Leistung nur für diesen einen Zweck erbracht wird, ist sie für andere Auftraggeber nicht zu verwenden und besitzt infolgedessen auch keinen Wiederverkaufswert. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass eine Werbeagentur aus diesem Grund auch keine kostenlose Leistung – etwa in Form von Entwürfen, Texten u. ä. erbringen kann. Die Arbeit einer Werbeagentur besteht in einer geistigen Leistung, die sich in Entwürfen, Texten, Reinzeichnungen etc. verwirklicht. Der Bewertungsmaßstab für das Honorar dieser Tätigkeit ist der diesen Entwürfen zugrundeliegende Denkprozess insbesondere der Arbeitsaufwand, der der Agenturarbeit vorangegangen ist.

§1 Allgemeines/Geltungsbereich
  1. Unsere Auftragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Auftragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es seidenn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Auftragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserenVerkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an denAuftraggeber vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführungen diesesVertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Auftragsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von §24 AGBG.
§2 Preise/Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise abWerbeagentur. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers; ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten der Verpackung.
  2. Gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Honorarrechnungen netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei längerfristigen Arbeiten ist die Agentur berechtigt, nach jeweils 4 Wochen ihre bis dahin geleistete Arbeit abzurechnen. Sollte sich die Fertigstellung eines Auftrags aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, mehr als 3 Wochen hinauszögern, ist die Agentur berechtigt, ein Honorar für die bis dahin geleistete Arbeit zu verlangen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Anzahlung bis zu50 % der Rechnungssumme verlangt werden. Diese Zahlung hat unverzüglich zu erfolgen, anderenfalls ist die Werbeagentur berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Bei bargeldloser Zahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Gutschriftsanzeige des Geldinstituts vorliegt. DieZahlung durch Wechsel bedarf der vorherigen Vereinbarung.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§3 Präsentation
  1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet imEinzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).
  2. Alle von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur.
§4 Lieferzeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für Verzögerungen des Liefertermins, die Vorlieferanten der Werbeagentur verursacht haben,ist die Werbeagentur ebenso wenig haftbar zu machen wie für einen entgangenen Gewinn infolge dieses Lieferverzugs. Lieferverzug infolge höherer Gewalt berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Werbeagentur für etwaige Schäden verantwortlich zu machen.
  4. Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretendenVerzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Werden der Werbeagentur nachVertragsabschluss oder während des Fertigstellungsprozesses Umstände bekannt, die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Verpflichtungen fristgerecht erfüllen kann, so ist sie berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. für noch offenstehende Leistungen unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung vor Abschluss der Arbeit zu verlangen. Andere noch offenstehende Rechnungen werden sofort und in einer Summe fällig.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.
§5 Urheber-/Nutzungsrechte
  1. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszwecks auf denAuftraggeber, d. h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltlicheUmfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.
  2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt und im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.
  3. Die Agentur ist berechtigt, bei Missbrauch, insbesondere der Weitergabe der Arbeit an Dritte bei Zweckentfremdung, bei Nachdruck, bei Mehrfachschaltungen oder bei Ausnutzung über den in Rechnung gestellten Zweck hinaus ein Nachhonorar zu verlangen.
§6 Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Agentur vereinbart.

§7 Mängelgewährleistung
  1. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns vertretener Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Für fremdes Verschulden des Werbeträgers haftet die Agentur jedoch nur in dem Maß, in dem nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des graphischen Gewerbes, der Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Medien Wertminderungen oder Ersatzleistungen durchgesetzt werden können. Bei telefonisch durchgegebenen Mittlungsauf
  4. Die Werbeagentur erhält für Mittlungsaufträge im Rahmen von Mediaaufträgen eine Mittlervergütung. Die Werbeagentur verpflichtet sich, Mittlungsaufträge zum Originalpreis derMedien abzurechnen. In den Fällen, in dem das beauftragte Medium gegenüber der Werbeagentur und dem Direktauftraggeber zu unterschiedlichen Tarifen abrechnet, erfolgt eine gesonderte Absprache bezüglich der Honorierung der Mittlertätigkeit, sofern der Auftraggeber eine Abrechnung zum günstigeren Direktpreis wünscht.
  5. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen über geleistete Mittlertätigkeiten binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist abweichend von §2 nur bei Vorkasse und in der in den Gechäftsbedingungen des beauftragten Mediums ausgewiesenen Höhe möglich. Auf Anfrage erteilt die Werbeagentur ihren Kunden Auskunft über die Höhe des Vorkasse-Skontos. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Agentur ohne vorhergehende Mahnung 14 Wochen ab Rechnungsdatum berechtigt, die Mittlertätigkeit für laufende Aufträge einzustellen, disponierte aber noch nicht veröffentlichteAnzeigen zu stornieren. Für den hierbei entstandenen Schaden haftet die Agentur nicht.
§8 Geheimhaltungspflicht
  1. Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.
  2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  3. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werkspionage entstehen, haftet die Agentur nicht. §10
§9 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zum Eingang allerZahlungen aus dem Auftragsverhältnis mit dem Besteller vor.Bei vertragswidrigem Verhalten desAuftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es seidenn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  2. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen ummehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden. Nicht berechtigt ist er jedoch, den Gegenstand ohne Zustimmung der Agentur zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder weiterzuveräußern.
§10 Sonstige Vereinbarungen
  1. Mit der Annahme des Auftrags steht die Werbeagentur nicht für die wettbewerbsrechtlicheStichhaltigkeit der in der Werbebotschaft gemachten Aussagen ein. Dies gilt insbesondere nicht für Textaussagen und Abbildungen, die vom Auftraggeber selbst veranlasst, beeinflusst oder gutgeheißen sind. Hat die Werbeagentur Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit,so schlägt sie eine rechtliche Prüfung vor, deren Kosten zu Lasten des Auftraggebers geht.
  2. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen verpflichtet sich die Werbeagentur, Fotos und ähnliche Unterlagen des Auftraggebers sorgsam zu verwahren. Sie ist jedoch berechtigt, nach 3 Jahren diese ohne besondere Nachfrage zu vernichten, soweit sie der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Zeit zurückfordert. Soweit der Auftraggeber eine Versicherung der von ihm überlassenenUnterlagen oder der Unterlagen, die die Agentur auf Name und Rechnung des Auftraggebers bestellt oder anfertigt, eine Versicherung gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder andere Gefahren wünscht, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Für die in der Werbeagentur lagernden Gegenstände gelten die Grundsätze der eigenüblichen Sorgfalt.
  3. Die Werbeagentur ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemittel, sofern diese mindestens dem Format DIN A6 entsprechen, ihren Firmentext oder Strichcode anzubringen, wobei die Schriftgröße 8 Punkt nicht überschritten werden darf.
§11 Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Präambel
Die Teilnahme am unserem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels ist auf der Gewinnspielseite selbst vermerkt. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des auf der Gewinnspielseite eingebetteten Teilnahmeformulars nötig. Die Teilnahme ist nur innerhalb der Dauer des jeweiligen Gewinnspiels möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, unterschiedliche E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, z. B. (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Gewinne sind direkt auf der Gewinnspielseite aufgelistet. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels
FULLHAUS behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. FULLHAUS weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels intern gespeichert und genutzt. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die FULLHAUS GmbH zu senden. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an FULLHAUS zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

§12 Gerichtsstand/Erfüllungsort
  1. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch in seinem Wohnsitz-Gericht zu verklagen.
  2. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

 

Stand 25.09.2012

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